Gesetzliche Zuzahlungen- für Medikamente-Krankenhaus-Hilfsmittel

Neben den gesetzlichen Zuzahlungen haben Versicherte für bestimmte Leistungen finanzielle Eigenanteile zu leisten. Hierzu gehören beispielsweise Eigenanteile, wenn die Kosten eines Arzneimittels den Festbetrag überschreiten (sogenannte Mehrkosten), oder Eigenanteile zu Zahnersatz, Kieferorthopädie, Hilfsmitteln, die auch Gebrauchsgegenstände sind (z. B. orthopädische Schuhe), sowie künstlicher Befruchtung.

Zuzahlung Grenzen / Ausnahmen
Arznei- und Verbandmittel 10 % des Preises jedoch mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro;
allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels
Fahrkosten pro Fahrt 10 % des Preises jedoch mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro;
allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten der FahrtAusnahme:
Die Zuzahlung haben auch Kinder und Jugendliche zu leisten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Häusliche Krankenpflege 10 % der Kosten zuzüglich 10 Euro je Verordnung begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr
Haushaltshilfe 10 % der kalendertäglichen Kosten jedoch mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro;
allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten der Leistung
Heilmittel 10 % der Kosten des Mittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung
Hilfsmittel 10 % für jedes Mittel jedoch mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro;
allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels
Ausnahme:
Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind: 10 % je Packung, maximal 10 Euro pro Monat
Krankenhaus-
behandlung
10 Euro pro Kalendertag maximal 28 Tage pro Kalenderjahr
Stationäre Vorsorge 10 Euro pro Tag
Medizinische Rehabilitation (ambulant und stationär) 10 Euro pro Tag bei Anschlussrehabilitation begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr
Medizinische Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter 10 Euro pro Tag
Soziotherapie 10 % der kalendertäglichen Kosten jedoch mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro;
allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels

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