Digitale HandicapX App für barrierefreie Toiletten

HandicayX hat uns per Mail gebeten einen Bericht über digitale Toiletten auf unseren Seiten einzustellen da wir bereit 2015 einen Beitrag erstellt hatten. Dieser bleibt auch auf unseren Seite.

Gerne kommen wir den Wunsch nach weil wir dies für eine gute Sache halten und vielleicht für unsere Leser nützlich ist. Da wir die App auch nicht gekannt haben konnten wir diese bisher auch noch nicht nutzen.

Wir können und wollen allerdings keinen Support leisten. Die Texte sind von Handicap. „Wir dürfen diesen aber nicht verwenden.“ Ist aber i.O.

Bei Gelegenheit werden wir eine neue Textversion einstellen.

Bitte wenden Sie sich an Handicap oder CFB Darmstadt (Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung e.V.)

Was können wir sagen:

Wir haben seit über 10 Jahren einen Schlüssel für die barrierefreie Toiletten und wir haben damals auch das den Toilettenführer „der Locus“ mit ca. 9000 Adressen gekauft. Diese Druckwerk war aber leider damals schon fast veraltet haben es vielleicht 3-4 mal genutzt war unpraktisch es war aber ein Versuch wert.

Dies ist leider das Problem aller Druckwerke die sind nie aktuell.

Dafür soll die App eben ein guter Ersatz sein und paßt auch besser in die Zeit.

Wir selbst nutzen den Schlüssel obwohl berechtigt eher weniger wir sind aber im Ehrenamt tätig und machen auch private Busfahrten mit. Da sind immer Personen bei die zwar Berechtigt sind aber keinen Schlüssel haben.

Viele berechtigte Personen scheuen die Ausgaben für einen Schlüssel aus Angst vor den Kosten braucht man nicht, ist unnötig wird immer genannt. Nehmen aber unser Angebot sehr gerne an ist dann ja auch für diese Personen kostenfrei klar ist einfach so. Die Frage ihr habt doch den Schlüssel dabei kommt aber oft. Dies können wir eigentlich nicht verstehen da der Nutzen doch erheblich gegenüber den Kosten ist. Wir haben den Schlüssel auch selbst bezahlt wie wir mit unserem Ehrenamt angefangen hatten.

Probleme mit der Sauberkeit haben wir bisher nur ganz selten festgestellt. Problem mit Zerstörungen findet man da schon eher. Aber wir meinen das es sich in den letzten Jahren etwas gebessert hat. Aber uns fehlt da die Erfahrung.

Wir haben auch schon Toiletten gesehen die im Winter geheizt waren da haben sich welche Gedanken gemacht und zusätzliche Kosten in Kauf genommen. Dies ist aber leider nicht die Regel. Im Frühjahr 23 waren wir mit eine Reisegesellschaft im Süden von Deutschland es lag Schnee und Eis. In einem Touristenort gab es eine öffentliche Toilette mit mehreren Kabinen für D+H zwar waren die Eng aber es war beheizt. Die Behindertentoilette war nebenan aber nicht beheizt.

Gegenüber einigen anderen Ländern fehlen aber in Deutschland noch viele Toiletten. Selbst in unserer Stadt Dillenburg kenne ich nur eine und die ist im Rathaus daher nur im normalen Betrieb nutzbar. und scheinbar auch nicht gelistet.

Zu der App in Google Play und Apple Store können wir nichts sagen es sind auch nur wenige Bewertungen/Rezensionen vorhanden, man kann leider auch wenig über den Nutzen erkennen.

Zu den Kosten für den Schlüssel haben wir gefunden:

23,-€ Auf den Seiten ist aber auch 28,90€ genannten CBF Darmstadt,

32,-€ Bei Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.

Kosten App 2,99€

Der Preis für den Schlüssel ist unserer Meinung auch gerechtfertigt zum Preis der App  können wir nichts sagen da wir diese nicht haben. Anleitung und Nutzung findet ihr bei der u.g. Adresse

Toilette melden

Bitte meldet Behindertentoilette die nicht in der App stehen egal ob im Wohnort, Urlaubsort, auf Reisen oder wo auch immer. Andere Nutzer werden sich freuen.

Handicap verspricht das die Daten sofort/schnellstens in der App erscheinen werden

Auf der Seite https://handicapx.de/handicapx-app/in-welchen-staedten-gibt-es-barrierefreie-toiletten/ kann/könnte man die Orte finden aber leider so finden wir ist die Angabe nicht wirklich gelungen.

Die Orte sind nicht nach den ABC geordnet sondern nach der Anzahl der Toilettenanlagen.

Also Berlin mit über 700 ganz oben die mit einer unten. Was mache ich wenn ich es eilig habe?

Für die Städte bestimmt eine gute Werbung aber für den Nutzer ?

Auf https://handicapx.de/handicapx-app/ findet ihr eine genaue und bebilderte Anleitung für die Nutzung der App

Und hier die Adresse

HandicapX GmbH
Emmi-Ruben-Weg 3c
21147 Hamburg, Deutschland

E-Mail-Adresse: info@handicapx.de

https://handicapx.d2

Für mehr Barrierefreiheit im Leben – https://handicapx.de

HandicapX GmbH

Emmi-Ruben-Weg 3c

21147 Hamburg

 

Steuerliche Vorteile bei Schwerbehinderungen

Bei Zuteilung einer Behinderung gibt es je nach Grad folgende „Steuerlichen Pauschbeträge“

Steuerliche Vorteile bei Schwerbehinderungen

Grad der Behinderung          Höhe des Pauschbetrages/Jahr
25 – 30                                  310 Euro
35 – 40                                   430 Euro
45 – 50                                   570 Euro
55 – 60                                   720 Euro
65 – 70                                   890 Euro
75 – 80                                1.060 Euro
85 – 90                                1.230 Euro
hilflos oder blind                 3.700 Euro

Schwerbehinderung Gut eingestellter Diabetes kein Handycap

Anerkennung als Schwerbehinderter nicht allein wegen intensiver Insulintherapie

Gut eingestellter Diabetes kein Handycap

Ein an Diabetes mellitus Typ I “ juvenilen Diabetes“ Erkrankter hat keinen Anspruch auf Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft, wenn er zwar eine intensive Insulintherapie durchführt, der Diabetes mellitus aber gut eingestellt ist. Das hat das Sozialgericht Speyer entschieden (Urteil vom 11. M?rz 2009, Az. S 5 SB 114/07).

Im konkreten Fall hatte das beklagte Land dem Kläger mit Bescheid vom 23. April 1991 zunächst wegen dessen Diabetes-Erkrankung die Schwerbehinderteneigenschaft anerkannt. Nachdem sich die für die medizinische Beurteilung maßgeblichen Vorgaben (Anhaltspunkte für die Ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht [AHP]) zwischenzeitlich geändert hatten, veranlasste das beklagte Land im Mai 2006 eine Überprüfung seiner Entscheidung aus dem Jahr 1991. In seinem Befundbericht gab der behandelnde Arzt des Klägers dessen durchschnittlichen Blutzuckerspiegel (HbA1c-Wert) mit 6,5 an und teilte außerdem mit, dass die Sehfähigkeit beidseitig 1,0 betrage. Daraufhin stellte das beklagte Land den Grad der Behinderung (GdB) des Klägers nur noch mit 40 fest.

Nach erfolgloser Durchführung des Widerspruchsverfahrens hat der Kläger Klage erhoben. Zur Begründung hat er ausgeführt, dass ein Diabetes mellitus auch dann schwer einstellbar sein könne, der ? wie bei ihm ? zwar nicht mit häufigen Entgleisungen einhergehe, dies aber nur auf die optimale Mitarbeit des Betroffenen zurückgehe. In den letzten fünf Jahren seien bei ihm nicht nur zwei Hypoglykämien aufgetreten. Es käme bei ihm häufig zu Unterzuckerungen, die er selbst oder seine Ehefrau bemerkten und die dann mit Traubenzucker oder Apfelsaft ausgeglichen werden könnten. Bei täglich vier Blutzuckermessungen und viermaligem Insulinspritzen könne keine Rede mehr von einem gewöhnlichen Therapieaufwand sein.

Dieser Argumentation folgten die Speyerer Richter nicht. Sie wiesen die Klage ab, da die Herabsetzung des GdB von 50 auf 40 vor dem Hintergrund der geänderten AHP rechtmäßig war. Danach rechtfertigt ein Diabetes mellitus nur dann noch die Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft, wenn er schwer einstellbar ist und auch gelegentliche, ausgeprägte Hypoglykämien auftreten. Zur Beurteilung des Diabetes mellitus ist dabei neben der Einstellungsqualität auch der Therapieaufwand zu berücksichtigen, soweit er sich auf die Teilhabe des behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft nachteilig auswirkt. Daraus folgt: der GdB ist relativ niedrig anzusetzen, wenn mit geringem Therapieaufwand eine ausgeglichene Stoffwechsellage erreicht wird; er ist dagegen umso höher einzuschätzen, je größer der Therapieaufwand wird und/oder je mehr der Therapieerfolg abnimmt.

Auch wenn der Kläger eine intensivierte Insulintherapie durchführt, ist der Diabetes mellitus doch gut eingestellt. Ein höherer GdB als 40 kommt aber nur dann in Betracht, wenn trotz des Therapieaufwandes eine instabile Stoffwechsellage oder häufigere schwere Hypoglykämien auftreten. Beides ist beim Kläger zu verneinen, weil vor allem zu berücksichtigen ist, dass unter schweren Hypoglykämien nur solche zu verstehen sind, die ärztliche Hilfe erfordern. Das ist beim Kläger in den vergangenen fünf Jahren aber nur zweimal der Fall gewesen. Auf die häufigen Unterzuckerungen, die mit Traubenzucker oder Apfelsaft ausgeglichen werden, kommt es dagegen gerade nicht an.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: PM des Sozialgerichts Speyer —————-

Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung

Zusatzurlaub (§ 125 SGB IX )

Schwerbehinderte Menschen (nicht aber behinderte Menschen mit einem GdB von 30 oder 40, die von der Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt worden sind) erhalten einen Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche im Jahr. Umfasst eine Arbeitswoche des schwerbehinderten Menschen z. B. fünf Arbeitstage, dann stehen ihm fünf Tage Zusatzurlaub zu. Umfasst sie vier Arbeitstage, dann beträgt der Zusatzurlaub vier Tage usw. Ist jedoch durch Tarifvertrag oder sonstige Regelung ein längerer Zusatzurlaub festgelegt, dann besteht ein Anspruch auf den längeren Zusatzurlaub.

In dem Jahr, in dem die Schwerbehinderteneigenschaft eintritt, steht ein anteilsmäßiger Zusatzurlaub zu: Für jeden vollen Monat in dem die Schwerbehinderteneigenschaft während des Arbeitsverhältnisses vorliegt, steht ein Zwölftel einer Arbeitswoche zu. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, werden auf volle Tage aufgerundet. Verbleibende Bruchteile von weniger als einem halben Tag sind ohne Auf- oder Abrundung zu gewähren.

Falls der Grad der Behinderung unter 50 sinkt (Verlust der Schwerbehinderteneigenschaft), wird der in diesem Jahr zustehende Zusatzurlaub entsprechend berechnet.

Stellt die Regionalstelle des ZBFS fest, dass der Antragsteller bereits im Vorjahr schwerbehindert war, kann der Zusatzurlaub wie Erholungsurlaub in das nächste Kalenderjahr übertragen werden.

Freistellung von Mehrarbeit bei Schwerbehinderung

Freistellung von Mehrarbeit (§ 124 SGB IX)

Schwerbehinderte Menschen und ihnen von der Agentur für Arbeit Gleichgestellte sind auf Verlangen von Mehrarbeit freizustellen. Mehrarbeit ist diejenige Arbeit, die über die normale gesetzliche Arbeitszeit hinausgeht. Gesetzlich festgelegt ist eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden einschließlich Bereitschaftsdienst (§ 3 Arbeitszeitgesetz). Eine generelle Befreiung von Nacht- und Schichtdienst ist damit nicht verbunden, kann sich aber im Einzelfall aus behinderungsbedingten Gründen ergeben.

Teilzeitarbeit bei Schwerbehinderung

Teilzeitarbeit

Schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf Teilzeit-Beschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art und Schwere der Behinderung notwendig und dem Arbeitgeber zumutbar ist
( § 81 Abs. 5 SGB IX). Im Einzelnen ist die Teilzeitarbeit durch das Gesetz über Teilzeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) geregelt.

Da diese Regelungen der Änderung unterliegt bitte unter den § nachschauen

Der schwerbehinderte Mensch hat einen Anspruch darauf, dass er unter Berücksichtigung seiner Vorbildung und seines Gesundheitszustandes einen Arbeitsplatz erhält, an dem er seine Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln kann (BAG, Urteil 03.12.2002 – 9 AZR 481/01 – AP Nr. 2 zu § 81 SGB IX).

Weiter hat der schwerbehinderte Arbeitnehmer einen individuellen, klagbaren Rechtsanspruch auf behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung (§ 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4, 5 SGB IX). So umfasst Nr. 4 z.B. die Dauer und Lage der Arbeitszeit und den Ablauf der Fertigungsorganisation. Nr. 5 bezieht sich auf technische Arbeitshilfen wie z.B. Einrichtungen zur Verringerung des Kraftaufwandes (vgl. Erfurter Kommentar-Rolfs, 5. Aufl. § 81 SGB IX Rn. 15 m.w.N.).

Rentenversicherung für Schwerbehinderte

Rentenversicherung

Schwerbehinderte Menschen können eine vorzeitige Altersrente (Altersrente für schwerbehinderte Menschen) in Anspruch nehmen, wenn sie die Altersgrenze (siehe unten) erreicht und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.

Da die gesetzlichen Vorschriften (?? 37, 236a SGB VI) mehrmals geändert wurden, sind sie mittlerweile sehr kompliziert. Sie sollten sich daher auf jeden Fall bei Ihrem Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung) erkundigen, welche Regelung für Sie gilt.

Vereinfacht dargestellt gelten folgende Altersgrenzen für die Inanspruchnahme der Rente:

Für schwerbehinderte Menschen mit Geburtsdatum 01.01.41 bis 31.12.43 wird die Altersgrenze stufenweise von 60 Jahren und 1 Monat auf 63 Jahre angehoben.
Für schwerbehinderte Menschen mit Geburtsdatum 01.01.44 bis 31.12.51 beträgt die Altersgrenze 63 Jahre.
Für schwerbehinderte Menschen mit Geburtsdatum 01.01.52 bis 31.12.63 wird die Altersgrenze stufenweise von 63 Jahren und 1 Monat auf 64 Jahre und 10 Monate angehoben.
Für schwerbehinderte Menschen mit Geburtsdatum ab 01.01.64 beträgt die Altersgrenze 65 Jahre.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann stets auch vorzeitig unter Inkaufnahme von Abschlägen in Anspruch genommen werden.
Schwerbehinderte Menschen, die bis zum 16.11.50 geboren sind und am 16.11.00 schwerbehindert, berufsunfähig oder erwerbsunfähig waren, können die Altersrente bei Vollendung des 60. Lebensjahrs ohne Abschläge in Anspruch nehmen.

Zentralschlüssel für Behindertentoiletten

Zentralschlüssel für Behindertentoiletten (z. B. an Autobahnen)

Die mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichneten Behindertentoiletten (ca. 6.700) an Autobahnrastplätzen, -raststätten und -tankstellen können mittels eines Zentralschlüssels benutzt werden. Dies gilt auch für Behindertentoiletten in vielen Städten in Deutschland und einigen weiteren europäischen Ländern. Diesen Schlüssel können Sie beim Club Behinderter und ihrer Freunde (CBF) bestellen. Den Schlüssel erhalten behinderte Menschen, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind. Dazu gehören schwer gehbehinderte Menschen, Rollstuhlfahrer, Stomaträger, blinde und andere schwerbehinderte Menschen, die hilflos sind oder eine Begleitperson brauchen, sowie an Multipler Sklerose, Morbus Crohn und Colitis ulcerosa Erkrankte und Menschen mit chronischen Blasen-/Darmleiden.
In jedem Fall bekommen den Schlüssel behinderte Menschen mit

 GdB von mindestens 70% aufwärts, oder  die
 Merkzeichen aG, B, H oder Bl.

Der Schlüssel wird gegen Einsendung einer Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite) sowie ggf. eines ärztlichen Attestes und z. Zt. 20,- € per Verrechnungsscheck oder in bar zugesandt.

Inzwischen kann der Schlüssel über die Grenzen Deutschlands hinaus genutzt werden. Alleine „DER LOCUS“ weist 9.000 Toiletten aus, die sich mit dem Euro-Schlüssel (engl. eurokey) öffnen lassen.   Der Euro-WC-Schlüssel gilt inzwischen als Norm in Europa.

Es ist gibt dort auch einen Behindertentoilettenführer „DER LOCUS“ , in dem die Standorte der Behindertentoiletten verzeichnet sind. Er kann zum derzeitigen Preis von 8,- € beim CBF bezogen werden.

Der Club hat auch weitere Info´s und Hilfsmittel wie Schilder, Rollstuhlbeleuchtung, Parkplatzabstandsschilder usw. im Programm

Der Zentralschlüssel kostet z. Zt. 20,- €, zusammen mit dem Führer ?,-€
Preise bitte erfragen.

Anschrift:

Club Behinderter und Ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung e.V.“ (CBF)
CBF Darmstadt e.V.
Pallaswiesenstr. 123a
64293 Darmstadt

Telefon:
(06151) 81 22 – 0

 http://www.cbf-da.de

Kurzfassung: Die wichtigsten Merkzeichen-abhängigen Rechte und Nachteilsausgleiche

Die wichtigsten Merkzeichen-abhängigen Rechte und Nachteilsausgleiche

Wählen Sie bitte Ihre Merkzeichen aus, Sie erhalten dann eine Kurzübersicht über die wichtigsten Ihnen zustehenden Rechte und Nachteilsausgleiche.

G | B | aG | H | RF | BI | GI | 1.Kl. | VB | EB

G

Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke
oder
Kraftfahrzeugsteuerermäßigung

Ansatz der tatsächlichen Kosten oder 0,30 €/km für Fahren zur Arbeitsstätte mit dem Kfz als Werbungskosten

Abzugsbetrag für Privatfahrten bei GdB 70: 3.000 km x 0,30 € = 900 €

Mehrbedarfserhöhung bei der Sozialhilfe von 17 % bei Alter ab 65 oder voller Erwerbsminderung

Preisnachlass beim Neuwagenkauf bei vielen Händlern

B

Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson oder eines Hundes im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, ausgenommen bei Fahrten in Sonderzügen und Sonderwagen

aG

Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung

Anerkennung der Kfz-Kosten für Privatfahrten als außergewöhnliche Belastung bis zu 15.000 km: 0,30 € je km = 4.500 €

In vielen Gemeinden kostenloser Fahrdienst für behinderte Menschen unter bestimmten Voraussetzungen

Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung

Übernahme der Kosten von Fahrten zur ambulanten Behandlung in besonderen Fällen durch die gesetzliche Krankenversicherung

Unentgeltliche Beförderung der Begleitpersonen von Rollstuhlfahrern im internationalen Eisenbahnverkehr

Befreiung von Fahrverboten in Verkehrsverbotszonen

H

Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung

Pauschbetrag wegen außergewöhnlicher Belastung: 3.700 €

Befreiung von der Hundesteuer

Gewährung von Pflegegeld, häusliche Pflegehilfe usw.

Übernahme der Kosten von Fahrten zur ambulanten Behandlung in besonderen Fällen durch die gesetzliche Krankenversicherung

Befreiung von Fahrverboten in Verkehrsverbotszonen

RF

Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Ermäßigung der Telefongebühren bei einigen Telekommunikationsunternehmen

Bl

Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung

Pauschbetrag wegen außergewöhnlicher Belastung: 3.700 €

Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung

In vielen Gemeinden Befreiung von der Hundesteuer

Befreiung von der Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen

Portofreie Beförderung von Blindensendungen

Übernahme der Kosten von Fahrten zur ambulanten Behandlung in besonderen Fällen durch die gesetzliche Krankenversicherung

Gewährung von Blindengeld
oder
Gewährung von Pflegezulage der Stufe III für Versorgungsberechtigte nach dem BVG

Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson im internationalen Eisenbahnverkehr

Anspruch auf Zugänglichmachung von Dokumenten in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren in Blindenschrift u. ä.

Befreiung von Fahrverboten in Verkehrsverbotszonen

Gl

Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke
|oder
Kraftfahrzeugsteuerermäßigung

Recht auf Verwendung von Gebärdensprache bei Behörden

1. Kl.

Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrscheinen 2. Klasse
VB

Freifahrt in Besitzstandsfällen

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung in Besitzstandsfällen

EB

Freifahrt in Besitzstandsfällen

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung in Besitzstandsfällen