Arbeit und Schlafapnoe

Arbeitgeber

Schlafapnoe, häufig unerkannt und daher nicht behandelt, führt zu erheblichen Folge- und Begleiterkrankungen wie z.B.:
Bluthochdruck, Herz - Rhythmus - Störungen, Herzinfarkt, Schlaganfall etc..
Vielfach belächelt und unter der Rubrik 'Schnarchen tut doch jeder' abgetan, wurde diesem Krankheitsbild jahrelang nicht die Aufmerksamkeit zuteil, die absolut not-wendig ist.
Patienten, die sich an ihren Arzt wenden, um ihre Tagessymptomatik zu besprechen, warten in der Regel sehr lange, oft zu lange. Unkonzentriertheit, Schläfrigkeit am Tage, Antriebslosigkeit bis hin zu dadurch hevor gerufenem, veränderten Verhalten, sind Begleiterscheinungen unbehandelter Schlafapnoe.
Das hat Folgen!
Hohe Krankenstände, allein durch die Begleit- und Folgeerkrankungen unbehandelter Schlafapnoe sind zu verzeichnen und belasten die Betriebe.
Unfallgefahren durch gehäufte Verkehrsunfälle sind seit langem bekannt. Hierauf hat selbst das Bundesverkehrsministerium reagiert, indem es die Teilnahme von Personen am Straßenverkehr für unbehandelte Schlaf-apnoiker für alle Führerscheinklassen ausschloss.
Da bekannt ist, dass sich unter der regelmäßigen Therapie die Umstände der Patienten wieder normalisieren, sind behandelte Schlafapnoiker zur Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen. Allerdings nur unter der Voraussetzung regelmäßiger Kontrolle.
Neben Verkehrsunfällen, die Leib und Leben auch Unbe-teiligter gefährden und immensen Schaden hervorrufen, treten gehäuft Unfälle am Arbeitsplatz auf. Vor allem bei monotoner Tätigkeit, z.B. Fließbandarbeiten.
Durch mangelnde Vigilanz hervorgerufene Produktionsausfälle sind mit Sicherheit ebenso zu verzeichnen, wie Kalkulationsfehler etc..
Man rechnet mit ca. 4 % Betroffener allein in der männlichen Bevölkerung Deutschlands. Bei Frauen liegt die Quote bei ca. 2 %. Davon ist der größte Teil im arbeitsfähigen Alter und mit einiger Sicherheit auch motorisierter Verkehrsteilnehmer.
Neben den - bei Behandlung vermeidbaren - Arbeits-unfähigkeitzeiten treten solche auf, die durch unnötige Krankenhausbehandlung dieser Krankheit entstehen.
So ist bekannt, dass in weit über 75 % der Fälle eine Krankenhausbehandlung medizinisch nicht indiziert ist.
Es gibt ambulante / teilstationäre Alternativen, deren Qualität und Kosteneffizienz seit Jahren erwiesen ist. Trotzdem werden Patienten gleichwohl 'gezwungen' ein Krankenhaus aufzusuchen, obwohl ihr Arzt es nicht für notwendig hält und sie selbst es nicht wünschen.
Die Folge: weitere, unnötige Au - Zeiten, deren Kosten auch ein Arbeitgeber zu tragen hat.
In Zahlen von 1995 betrugen die betriebswirtschaftlichen Kosten eines Tages AU Durchschnittlich ca. DM 640,00; die volkswirtschaftlichen Kosten beliefen sich pro Tag der AU auf ca. DM 1.300,00. (Bundesamt f. Arbeitsschutz).
Arbeitgeber sollten sich gegenüber Krankenkassen für die ambulante Variante stark machen. Die Diagnostik und Therapie der Schlafapnoe ist eine kassenärztliche Leistung, die von den Krankenkassen gezahlt werden muß.
Die Entsprechende Entscheidung des Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen ist seit langem gefallen.
Die der POLYDORM - Gruppe angehörenden Ärzte sind zu Durchführung dieser Leistung berechtigt und verfügen über Einrichtungen, die den durch den Bundesausschuss bereits 1995 ausgesprochenen Anforderungen.
Qualität, Durchführbarkeit und Kosteneffizienz wurden u. a. durch den MDS (Med. Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen) und die Universität Magdeburg ("Schlafapnoe - ein gesundheitsökonomisches HTA"), erstellt im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums, bestätigt.
Ihre GKV - versicherten Mitarbeiter sollten im Zuge der Kostenreduzierung und für den Erhalt von Arbeitsplätzen die gleichen Möglichkeiten wahrnehmen können, wie ihre privat versicherten Kollegen.