Schlafapnoe und Blutspende
Der DRK -Blutspendedienst Nordhrein-Westfalen hat im Jahr 1999 ein Faltblatt herausgegeben, in dem über Risiken von Schlafapnoe-Patienten und deren grundsätzliche Eignung als Blutspender Auskunft gegeben wird. Nachstehend veröffentlichen wir den entsprechenden Text:
"Aufgrund der bei Ihnen vorliegenden Diagnose müssen wir Sie zu Ihrem eigenen Schutz leider auf die Dauer von der Blutspende zurückstellen.
Bei der Schlafapnoe wird eine Regulationsstörung in der Sauerstoffversorgung des Gehirns angenommen. Im Rahmen der Blutspende wird einem Spender mit den 500 ml Blut auch eine gewisse Anzahl roter Blutkörperchen entnommen, die den Sauerstoff zu allen Organen unseres Körpers transportieren. Im ungünstigsten Fall könnte daher bei einer bereits vorliegenden Störung der Versorgung eines Organs bei einem Blutspender durch die Spende selbst ein Schaden entstehen.
Da uns das Wohlergehen unserer Spender sehr am Herzen liegt, wir auch durch Richtlinienvorgaben dazu angehalten sind, dürfen wir keinen Spendewilligen zur Blutspende zulassen, für den die Spende mit einem erhöhten Risiko verbunden sein könnte.“