Im Straßenverkehr

Straf- und bußgeldrechtliche Risiken des Schlafapnoekranken im Straßenverkehr
Von Rechtsanwalt Dr. jur. Ingo E. Fromm, Koblenz

Der Verfasser ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in der Kanzlei Caspers & Mock in Koblenz.

Bei chronischen Schlafstörungen besteht bekanntlich eine stark erhöhte Verkehrsunfallgefahr. Personen mit Schlafapnoe haben statistisch eine siebenmal höhere Unfallrate als andere motorisierten Verkehrsteilnehmer. Neben diversen nachteiligen zivilrechtlichen Folgen hat der Schlafapnoiker vor allem straf- und bußgeldrechtliche Konsequenzen zu befürchten. Werden durch einen Unfall andere Verkehrsteilnehmer verletzt - oder in schweren Fällen - getötet, droht eine Bestrafung wegen Fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 Strafgesetzbuch) oder Fahrlässiger Tötung (§ 222 Strafgesetzbuch).

Die Fahrlässigkeit des Schlafapnoekranken besteht darin, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt dadurch außer Acht gelassen zu haben, dass trotz der chronischen Schlafstörung die Gefährdung Dritter und das Einschlafen hingenommen wird. Nickt der Unfallverursacher im fließenden Verkehr am Lenkrad ein, muss er demnach damit rechnen, mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren überzogen zu werden.

Bei unbehandelter, aber diagnostizierter Schlafapnoe besteht das zusätzliche Risiko, dass die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten eine vorsätzliche Straftat vorwirft, da er den Verkehrsunfall billigend in Kauf genommen habe. Dem Beschuldigten wird also vorgeworfen, die Müdigkeit bemerkt zu haben und sich dennoch ans Steuer gesetzt zu haben. Bei fahrlässigen Körperverletzungen kann eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren drohen, bei fahrlässiger Tötung kann eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren ausgesprochen werden. Es muss aber für eine strafrechtliche Verurteilung nicht unbedingt zum Schlimmsten, dem Unfall, kommen: Schon wer Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert durch gesundheitliche Mängel konkret gefährdet, begeht den Straftatbestand der Gefährdung im Straßenverkehr gem. § 315 c StGB.

Die extreme Übermüdung ist als Mangel in diesem Sinne von der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie dem juristischen Schrifttum anerkannt (vgl. Bundesgerichtshof VRS 14, S. 284, Cramer/Sternberg-Lieben, in Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 27. Auflage 2006).

Aufgrund der gravierenden straf- und bußgeldrechtlichen Folgen sollte unbedingt ein Rechtsanwalt aufgesucht werden. Dessen Aufgabe wird es sein, zu prüfen, ob der Schlafapnoiker überhaupt schuldfähig ist bzw. war.

Gem. § 20 StGB handelt ohne Schuld, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Gem. § 21 StGB liegt verminderte Schuldfähigkeit vor, wenn die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich reduziert ist.

Bei Schlafapnoikern, die von Sekunde zu Sekunde im Straßenverkehr einschlafen, besteht die Problematik, dass der Tat ein willentlich gesteuerter Akt zugrunde liegen muss (Grundsatz "nulla poene sine culpa"). Der Nachweis einer Schuld ist also unerlässliche Voraussetzung einer strafrechtlichen Schuld. Bei Schlafenden ist in Literatur und Rechtsprechung anerkannt, dass diese nicht in der Lage sind, einen strafrechtlich relevanten Willen zu entfalten (Lenckner/Eisele, in Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 27.Auflage 2006,Vorbemerkungen zu den §§ 13ff., Rn 39). Die Übermüdung, die zur tiefgreifenden Bewusstseinsstörung zählt (Lenckner/Perron, in Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 27. Auflage 2006, § 20 StGB, Rn 13), kann daher zu einem Schulunfähigkeitsgrund führen. Im Einzelfall kann die Einholung eines Sachverständigengutachtens im Prozess notwendig werden. Gegen einen Verschuldensvorwurf kann im Einzelfall sprechen, dass keine wahrnehmbaren Anzeichen oder Vorwarnungen vorlagen.

Daneben können bußgeldrechtlich beim Einschlafen im Verkehr Geldbußen und Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg drohen. Überfährt der Schlafapnoiker bei Rot eine Ampel, kann ein Bußgeldbescheid (Nr. 132.1 BKat, § 37 II StVO), ggfl. mit Fahrverbot ergehen. Selbiges gilt für das Verursachen eines Verkehrsunfalls. Da dem Beschuldigten ein gesetzliches Schweigerecht zusteht, sollten gegenüber der Polizei keinerlei Angaben zur Sache gemacht werden.

Unabhängig davon, ob es zu einer Verurteilung aufgrund eines Verkehrsdelikts kommt, droht jedenfalls ein Nachspiel für die Inhaber von Führerscheinen. Diese müssen gem. § 11 der deutschen Fahrerlaubnis-Verordnung die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4 oder 5 vorliegt. Die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wird hierdurch eingeschränkt bzw. ausgeschlossen.

Der Gesetzgeber hat in Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung Regelungen zur Eignung und bedingten Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen für Menschen mit chronischen Schlafstörungen vorgesehen. Unbehandelte Schlafstörungen mit Tagesschläfrigkeit sollen nach dem Willen des Gesetzgebers nach Ziff. 11.2.1 zur Fahruntauglichkeit führen, wenn eine messbare auffällige Tagesschläfrigkeit vorliegt. Nur behandelte Schlafstörungen führen zur Fahrtauglichkeit, wenn keine messbar auffällige Tagesschläfrigkeit mehr vorliegt.

In jedem Fall fordert der Gesetzgeber als Auflagen regelmäßige Kontrollen von Tagesschläfrigkeit. Die Frage, was der Gesetzgeber unter einer ausreichenden "Behandlung" versteht, wird offen gelassen. Verlangt werden muss hier, dass ärztliche Hilfe in Anspruch genommen wird oder eine Therapie (z.B. CPAP) absolviert worden ist.

Nicht ausreichend dürfte allein die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe ohne fachliche medizinische Betreuung sein. Schon drei bis vier Wochen nach Beginn einer CPAP-Therapie ist die Fahrtauglichkeit nach wissenschaftlichen Erkenntnissen im Regelfall wiederhergestellt. Bestimmte Atemgeräte können übrigens auch bei laufendem Motor über Zigarettenanzünder angewendet werden. Regelmäßige Nachuntersuchungen sind unbedingt anzuraten. Unter der Voraussetzung, dass die Führerscheinstelle Kenntnis von der Schlafstörung erhält, muss demnach ernsthaft mit der Entziehung der Fahrerlaubnis gerechnet werden.

Geht die Verwaltungsstelle zu Unrecht von falschen Tatsachen aus, z.B. von einer unbehandelten Schlafstörung, so kann gegen eine Entziehung der Fahrerlaubnis Widerspruch eingelegt werden. Wird der sofortige Vollzug der Führerscheinentziehung angeordnet, kann im Eilrechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Hilfe beansprucht werden. Diese Regelungen der Fahrerlaubnis-Verordnung gelten wohlgemerkt für alle Führerscheinklassen und nicht etwa nur für Berufslastkraftfahrer. Wird die Fahrerlaubnis entzogen, darf der Schlafapnoiker nicht mehr Fahrzeuge im Straßenverkehr führen, ansonsten droht eine Bestrafung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG.

Autofahren und Sekundenschlaf

Übermüdeten Berufskraftfahrern droht das Aus
Unter schweren Schlafattacken leidende Berufskraftfahrer müssen schon bald das Steuer aus der Hand geben. Das Bundesverkehrsministerium will in den nächsten Monaten die Fahrerlaubnisordnung entsprechend ergänzen. In die amtliche Beurteilung der Fahreignung soll dann die von krankhafter Müdigkeit ausgelöste Tagesschläfrigkeit aufgenommen werden. Allerdings gelte dies nur für professionelle Fahrer von Lastkraftwagen, Omnibussen und Taxen, betonte ein Ministeriumssprecher Anfang März 2007. Der normale Führerscheininhaber sei von der Änderung nicht betroffen.

Für Berufskraftfahrer heißt es dann aber: Bei Schlafstörungen in Verbindung mit "auffälliger Tagesschläfrigkeit" kann die gesundheitliche Eignung als Voraussetzung der Fahrerlaubnis in Frage gestellt werden. Nach Informationen des Auto Clubs Europa (ACE) beruft sich das Bundesverkehrsministerium bei seiner Gesetzesinitiative auf Studien, wonach der Anteil ermüdungsbedingter Unfälle deutlich höher liegt als in der amtlichen Unfallstatistik angegeben. 2005 etwa habe es offiziell 1.780 Unfälle wegen Übermüdung gegeben.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat laut ACE festgestellt, dass Übermüdung die zweithäufigste Unfallursache im Lkw-Güterverkehr ist. Der Autoclub verwies auch auf Forschungsergebnisse der deutschen Versicherungswirtschaft: Danach werden 24 Prozent der Lkw-Unfälle durch Einschlafen verursacht. Der Anteil der darin verwickelten Berufskraftfahrer sei entsprechend hoch. Dies habe aber nicht immer etwas mit der auch in der Reisebusbranche üblichen Missachtung von Lenk- und Ruhezeiten zu tun, betonte der ACE. Verkehrsmediziner gingen vielmehr von einer hohen Anzahl von Personen aus, die an krankhaften Schlafstörungen litten. Diese seien ein Verkehrssicherheitsrisiko.

Unter behandlungsbedürftigen Schlaf-Wach-Störungen leiden schätzungsweise mehr als zehn Prozent der deutschen Bevölkerung. Ein Großteil dieser Störungen bleibt unerkannt, weil die damit verbundenen nächtlichen Atemstillstände vielfach nicht bemerkt werden. Einer der größten Risikofaktoren für das so genannte Schlafapnoe-Syndrom ist Übergewicht. Vor allem Fernfahrer mit einem Body-Maß- Index von über 30 sind nach Angaben von Fachärzten davon betroffen. Patienten mit derartigen Erkrankungen haben auf Grund übermäßiger Tagesschläfrigkeit ein erhöhtes Unfallrisiko. Nach Expertenangaben verändert jede schlaflose Nacht Wachheit und Konzentrationsfähigkeit so, als hätte man 0,8 Promille Alkohol im Blut.

ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner sagte: "Von Müdigkeitsattacken werden Autofahrer nicht nur gepeinigt, wenn sie nachts unterwegs sind." Besonders gefährlich wirke die krankhafte Tagesschläfrigkeit. "Statt darin aber ein Alarmzeichen zu sehen, wird diese Art von Müdigkeit von vielen noch verdrängt", kritisierte der Experte.

(Quelle: Yahoo-News vom 11.03.2007)

erschienen in Schlafapnoe Aktuell, Heft 25

Risiko Sekundenschlaf

Die Zeitschrift ADAC motorwelt informiert in ihrer Ausgabe Nr: 7/2002 wie folgt:

'Risiko. Ist Sekundenschlaf aufgrund von Schlafapnoe

Unfallursache, muß die Kasko nicht zahlen. Diese

Krankheit verursacht chronische Tagesmüdigkeit.

Das Einnicken wertete das Gericht als Bewußtseinsstörung (LG Hannover, ADAJUR Dok.-Nr.19004).'

Patienten / Autofahrer aufgepaßt:

Ein unbehandelter Schlafapnoiker ist in keiner Führerscheinklasse zur Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen! Behandelte Schlafapnoiker nur unter der Bedingung regelmäßiger Kontrolle!

Nutzen Sie Ihr Therapiegerät regelmäßig! Brechen Sie die Therapie ab, ist es aus mit Auto fahren!

Halten Sie Ihre regelmäßigen, überwachten, Kontrolluntersuchungen durch Ihren Arzt ein!

Ein Unfall kann jeden treffen - auch ohne Sekundenschlaf!

Das kann für unbehandelte Apnoiker, vor allem aber für solche, die ihre Therapie abbrechen oder nur kurzzeitig unterbrechen, fatale Folgen haben!

Sekundenschlaf: Ursache vieler Unfälle

Sekundenschlaf: Ursache vieler Unfälle

von Dr. Hans-Günter Weeß

Viele Autounfälle sind auf Tagesschläfrigkeit bzw. Übermüdung des Kraftfahrers zurückzuführen. Das Schlafzentrum des Pfalzklinikums Klingenmünster hat zwei Studien zum Thema »Schläfrigkeit am Steuer« durchgeführt - mit teilweise erschreckenden Ergebnissen.

Um die Fahrtauglichkeit und die Tagesschläfrigkeit von Kraftfahrern zu untersuchen, führten wir an der Raststätte Gräfenhausen (Nähe Darmstadt) zwei Studien durch. An jeder nahmen ca. 160 LKW- und PKW-Fahrer teil.
Die Fahrer wurden gebeten, Fragebögen zur aktuellen Fahrsituation, zum Vorliegen von Schlafstörungen, körperlichen Erkrankungen usw. auszufüllen. Wir fragten sie auch, wie und wie lange sie in der vorigen Nacht geschlafen hatten. Außerdem wurde mit jedem Autofahrer ein pupillografischer Schläfrigkeitstest durchgeführt.
Man weiß, dass der Durchmesser der Pupille im Dunkeln bei Schläfrigkeit Schwankungen unterliegt, während er im Wachzustand gleich bleibt. Mit einer Infrarotvideokamera vermaßen wir im Dunkeln die Pupille jedes Kraftfahrers elf Minuten lang; ein Rechner wertete das Ausmaß der Schwankungen aus.
Die erste dieser Studien fand im April 2001 statt; Ende Juni dieses Jahres wiederholten wir die Studie noch einmal an einem Hitzetag mit Spitzentemperaturen über 36°C.

Jeder zehnte Fahrer auf der Autobahn ist fahruntüchtig
Wir teilten die Schläfrigkeitswerte der untersuchten Kraftfahrer in drei Kategorien ein:
• unauffällige Werte (keine Schläfrigkeit am Steuer)
• grenzwertige Fälle (deutliche Hinweise auf Fahruntüchtigkeit, wobei man jedoch davon ausgeht, dass der Fahrer nach einer Pause, einem Schläfchen oder dem Genuss eines koffeinhaltigen Getränks vielleicht doch noch für eine halbe, maximal eine Stunde fahrtüchtig ist)
• pathologische Fälle (absolute Fahruntüchtigkeit).

Bei der Studie im April letzten Jahres ergaben sich folgende Ergebnisse: 75% aller Kraftfahrer waren fahrtüchtig, 15% grenzwertig, 10% absolut fahruntüchtig. Manche schliefen beim pupillografischen Schläfrigkeitstest sogar im Sitzen ein. Man kann also davon ausgehen, dass jeder zehnte Kraftfahrer, der auf der Autobahn an uns vorbeifährt, eigentlich absolut fahruntüchtig ist! Und bei jedem vierten ist die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt.
Bei der zweiten Untersuchung Ende Juni dieses Jahres waren die Ergebnisse noch bedenklicher: Nur 92 der untersuchten Verkehrsteilnehmer hatten unauffällige Schläfrigkeitswerte, 46 waren grenzwertig, 24 fahruntüchtig.

Sekundenschlaf Bei längere

Übermüdete Fahrer überschätzen sich häufig
Wir fragten die Verkehrsteilnehmer auch, wie lange sie schon gefahren waren und wann sie ihre nächste Fahrpause planten. Die nicht mehr fahrtüchtigen hatten mit 6,8 Stunden und 500 km Fahrleistung viel länger am Steuer gesessen als die grenzwertigen und die unauffälligen (4 Stunden/ 300–350 km Fahrleistung). Und wir stellten fest, dass gerade die total übermüdeten Autofahrer ihre Fahrtüchtigkeit bedenklich überschätzen: Sie hatten teilweise vor, noch mehrere 100 km zu fahren.
Ein Fernfahrer mit hochpathologischem Untersuchungsergebnis hatte bereits 1400 km und rund 20 Stunden Fahrzeit hinter sich, wollte aber noch bis Griechenland durchfahren, ohne eine Schlafpause einzulegen. Er erklärte, sich völlig verkehrstauglich zu fühlen. Dieses Phänomen beobachteten wir bei allen untersuchten Autofahrern mit erhöhten Schläfrigkeitswerten: Sie gaben zwar zu, schläfrig zu sein, fühlten sich aber alle noch fahrtauglich.
Anhand dieser Untersuchungsergebnisse kann man ein Risikoprofil für den Sekundenschlaf am Steuer aufstellen: Hauptrisikofaktoren stellen Schlafstörungen und eine zu lange Fahrzeit dar. Ein weiterer wichtiger Risikofaktor ist eine monotone Fahrsituation, also z. B. eine nächtliche Autofahrt bei relativ geringem Verkehrsaufkommen oder ein LKW-Fahrer, der bei dichtem Verkehr mit 80 Stundenkilometern in der Kolonne fährt, womöglich auch noch ohne Überholmöglichkeit. Solche Situationen rufen Schläfrigkeit hervor, vor allem, wenn der Schlaf während der Nacht wenig erholsam war (etwa bei Schlafapnoikern).
Schichtarbeit (also Schlaf zum chronobiologisch falschen Zeitpunkt - nicht in der Nacht, sondern tagsüber, wie dies bei Fernfahrern häufig der Fall ist) erhöht das Risiko noch mehr. Das gilt auch für Nachtfahrten: Denn nachts ist unser Organismus nicht auf Leistung, sondern auf Schlaf eingestellt. Wenn der Nachtschlaf zu kurz war (z. B. bei Urlaubsreisenden, die morgens um drei Uhr schon losfahren), ist ebenfalls mit einem erhöhten Unfallrisiko zu rechnen. Auch Hitze (vor allem in Kraftfahrzeugen ohne Klimaanlage) begünstigt die gefährliche Schläfrigkeit am Steuer.
»Durchhalten« ist also bei langen Autofahrten genau die falsche Parole. Wer 17 Stunden nicht geschlafen hat, dessen Reaktionsvermögen entspricht einem Blutalkoholspiegel von 0,5 Promille! Man sollte Pausen deshalb auf keinen Fall zu lange hinauszögern, sondern beim ersten Anzeichen von Schläfrigkeit den nächsten Parkplatz oder die nächste Raststätte ansteuern.

»Durchhalten« kann gefährlich sein
Vielleicht ist diese leider immer noch weit verbreitete »Durchhalte-Mentalität« unter anderem auch auf das falsche Bild zurückzuführen, das in unserer Gesellschaft immer noch vorherrscht – dass jemand, der am Stück von Hamburg bis nach Sizilien durchfährt, ein »toller Hecht« ist. Vermutlich wird die Anzahl der schläfrigkeitsbedingten Unfälle immer noch unterschätzt. Kaum ein Kraftfahrer wird nach einem Unfall zugeben, dass er am Steuer eingeschlafen ist, da er sonst seinen Führerschein verliert.
In einem Auszug aus den Begutachtungsleitlinien für die Kraftfahrzeugeignung heißt es: »Für Schwächezustände durch akute, vorübergehende, sehr selten vorkommende oder nur kurzzeitig anhaltende Störungen ist es dem Verantwortungsbewusstsein jedes Verkehrsteilnehmers aufgegeben, durch kritische Selbstprüfung festzustellen, ob er unter den jeweils gegebenen Bedingungen noch am Straßenverkehr teilnehmen kann oder nicht.«
Das heißt, der Kraftfahrzeugführer muss vor Antritt seiner Fahrt überprüfen, ob er fahrtüchtig ist. Verursacht er schläfrigkeitsbedingt einen Unfall und ihm wird dies nachgewiesen, so wird er ebenso zur Verantwortung gezogen, wie wenn er sich alkoholisiert ans Steuer gesetzt hätte. Daher ist es gerade für Schlafapnoiker wichtig, sich auch unter CPAP-Therapie regelmäßig im Schlaflabor untersuchen zu lassen, wenn sie einem Beruf nachgehen, bei dem eine hohe Eigen- oder Fremdgefährdung infolge potentieller Tagesschläfrigkeit besteht.

Warnsignale, die Ihnen verraten, dass Sie müde werden: J schwer

Dr. Hans-Günter Weeß ist Leiter des interdiszipliären Schlafzentrums
am Pfalzklinikum Klingenmünster

Anfang

Aus der Zeitschrift "Das Schlafmagazin" Ausgabe

Unbehandelte Schlafapnoe

Nicht behandelte Schlafapnoe führt durch die auftretende Tagessymptomatik sehr häufig zu Verkehrsunfällen mit oft verheerendem Ausgang.

Mangelnde Vigilianz, Einschlafneigung, der sog. Sekundenschlaf, sind immer wieder Auslöser der uns durch die Presse nahegebrachten Unfälle auf Autobahnen. Hier spielt die monotone und oft stundenlange Fahrsituation eine große Rolle.

Informationen über Untersuchungen der Unfallhäufigkeit in Deutschland finden Sie auf den AfaS - Seiten.

Nun hat eine kanadische Studie den Nachweis erbracht, daß gut therapierte Schlafapnoiker in der Unfallhäufigkeit anderen, gesunden Verkehrsteilnehmern entsprechen, also keine erhöhtes Risiko darstellen.

Hieraus ergibt sich, welche Bedeutung eine schnelle Behandlung und Therapieeinleitung für Gesundheit und die gesamte Volkswirtschaft hat. Lange Wartezeiten auf einen Meßplatz, dadurch verzögerte Behandlung und Therapie, erzeugen gefahren nicht nur für den Betroffenen, sondern auch für seine Mitmenschen im Straßenverkehr.

Wichtig: die einmal eingeleitete Therapie, z.B. mittels CPAP - Gerät, muß konsequent durchgeführt werden, um wirksam zu sein!

Therapieabbrüche versetzen Patienten schnell wieder in den Zustand, in dem sie vor ihrer Behandlung waren.

Das die Therapie und deren Nutzen und Einhaltung regelmäßig kontrolliert werden müssen, steht außer Frage. So sind jährliche, überwachte Kontrollen des Therapiedruckes und der Compliance vorgeschrieben.

Auch das Bundesverkehrsministerium hat die in unbehandelter Schlafapnoe liegenden Gefahren für Verkehrsteilnehmer erkannt und mit dem Gesetz zur 'Zulassung von Personen am Straßenverkehr' aus August 1998 reagiert.

Demnach sind unbehandelte Schlafapnoiker in keiner Führerscheinklasse zu Straßenverkehr zugelassen, behandelte nur unter der Bedingung der regelmäßigen Kontrolle.

Das ist wichtig für die Patienten! Therapieabbruch bedeutet demnach Verlust der Zulassung zur Teilnahme am Straßenverkehr, weil sie dann unbehandelt sind!

Zur Information nochmals der Artikel über die kanadische Studie:

CPAP - Therapie normalisiert Unfall-Risiko von Apnoikern

Güte der Behandlung entscheidet über Fahrtüchtigkeit

London/Kanada (wie) - Autofahrer, die aufgrund eines unbehandelten Schlafapnoe-Syndroms (SAS) während der Fahrt mit dem Schlaf kämpfen, verursachen zwei- bis viermal mehr Verkehrsunfälle wie "ausgeschlafene" Fahrer. Werden ihre nächtlichen Apnoe-Anfälle jedoch effektiv behandelt, normalisiert sich das Unfallrisiko, wie eine kanadische Studie ausweist.

Schläfrigkeit untertags, vermindertes Reaktionsvermögen und mangelnde Konzentrations-Fähigkeit sind der Tribut, den eine obstruktives Schlafapnoe-Syndrom mit mindestens zehn Apnoe- und/oder Hypopnoe-Episoden pro Stunde fordert, sofern es nicht erkannt und behandelt wird. Setzt sich der Patient trotzdem ans Steuer, kommt es überdurchschnittlich häufig zum "Crash". Doch läßt sich die erhöhte Unfallrate auf durchschnittliche Werte senken, wenn man SAS-Patienten effektiv behandelt, etwa mittels kontinuierlicher Beatmung gegen erhöhten Druck ("Continuous Positive Airway Pressure" , CPAP). Dieser Erfahrungswert ist bisher allerdings noch nicht ausreichend durch Daten belegt.

Geeignete Zahlen liefert jetzt C.F. George von der University of Western Ontario. In seiner Untersuchung verglich er die Zahl der Kraftfahrzeug-Unfälle von 210 Patienten mit obstruktivem SAS drei Jahre vor und nach nasaler CPAP-Behandlung mit einer Kontrollgruppe gleichen Alters und Geschlechts.

Während die Kollisions-Rate, das heißt die Zahl der Unfälle pro Person und Jahr, bei den unbehandelten SAS-Patienten im Vergleich zur Kontrollgruppe ums Dreifache höher lag, bestand drei Jahre nach Therapiebeginn kein Unterschied mehr zwischen beiden Gruppen. Wie nicht anders zu erwarten, blieb die Kollisions-Rate innerhalb der Kontrollgruppe konstant.

Effektive Behandlung vorausgesetzt, sind Patienten mit SAS demnach genau so verkehrs- und fahrtüchtig wie jeder andere Verkehrsteilnehmer. Dies speziell für Ärzte von Belang, die bei Gerichtsverhandlungen gutachterlich tätig sind und über die Fahrtüchtigkeit von SAS-Patienten zu entscheiden haben.

Aus: Thorax 56 (2001) 508-512