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Alternativen zur CPAP-Therapie

Alternativen zur CPAP-Therapie

In einzelnen Fällen gibt es für Schlafapnoe-Patienten Alternativen zur CPAP-Therapie. Welche Behandlungsformen eventuell in Frage kommen, sollten Sie mit Ihrem Arzt besprechen. Im Folgenden werden Ihnen die Möglichkeiten kurz vorgestellt.
Behandlung mit Medikamenten

Es gibt bestimmte Medikamente (z.B. Theophyllin), die auf das zentrale Nervensystem einwirken und damit die Atmung während des Schlafs verbessern können. Allerdings enthalten diese Präparate eine Substanz, die mit dem Koffein verwandt ist und auch so wirkt. Damit besteht die Gefahr von typischen Nebenwirkungen wie Herzrasen und Ruhelosigkeit. Dies wiederum führt zu Schlafstörungen, die eigentlich durch die Medikamenten-Therapie behandelt werden sollen.
Operative Eingriffe

Manche anatomischen Veränderungen können operativ korrigiert werden. So kann zum Beispiel die Verkrümmung der Nasenscheidewand die Ursache dafür sein, dass die oberen Luftwege verengt sind. Es gilt jedoch zu bedenken, dass eine Operation ein erheblicher Eingriff ist und damit immer auch eine Belastung für Ihren Körper. Sie sollten sich daher umfassend von einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt (HNO) beraten lassen und in Ruhe Chancen und Risiken eines Eingriffes gegeneinander abwägen. Denn meistens ist eine Operation weder notwendig, noch führt sie zu den gewünschten Ergebnissen.
Orale Schiene

Für Schnarchpatienten ohne Schlafapnoe oder junge, schlanke Menschen mit leichten Beschwerden gibt es eine Alternative zur CPAP-Therapie: ein interorales Protusionsgerät. Es handelt sich dabei um eine Schiene, die während der Nacht im Mund den Unterkiefer um wenige Millimeter nach vorne verlagert. Allerdings ist diese Methode längst nicht so wirksam wie die nasale Überdruckbeatmung. Außerdem können morgens Schmerzen im Kiefergelenk auftreten, oft ist auch die Kaumuskulatur verspannt.

Auf keinen Fall verwenden sollten Sie mechanische Geräte, die zum Beispiel die Zunge leicht aus dem Mund nach vorne ziehen. Medizinische Untersuchungen haben erwiesen, dass solche Behandlungen absolut wirkungslos sind.

Welche *PAP Geräte gibt es

Besser Luftholen mit der CPAP-Therapie (Überdruckbeatmumg)

Ist die Schlafapnoe stärker ausgeprägt, genügen Änderungen der Alltagsgewohnheiten alleine nicht mehr. Die nächtliche Atmung muss zusätzlich unterstützt werden, am besten durch die nasale Überdruckbeatmung. Hier finden Sie mehr Informationen über diese erfolgreiche Behandlungsmethode.

Tief durchatmen, ohne dabei aufzuwachen: Dafür benötigen Apnoe-Patienten für die Nacht oft eine Atemhilfe mittels einer Atemmaske. Diese sehr erfolgreiche Therapie heißt CPAP-Therapie. Die Abkürzung leitet sich aus dieser englischen Bezeichnung ab: continuous positive airway pressure. Übersetzt heißt das kontinuierliche Überdruckbeatmung.
So funktioniert die Beatmung
Über eine Atemmaske wird dem Patienten ständig Luft in die Atemwege zugeführt. Dabei verdrängt ein leichter Überdruck wie eine Art Luftsäule die erschlaffte Rachen- und Mundmuskulatur: Die Zunge und der weiche Teil des Gaumens können nicht mehr "herunterfallen", so bleiben die Luftwege offen. Der Effekt: Der Patient kann die ganze Nacht hindurch ruhig durchatmen, die Atmung bleibt regelmäßig. Es gibt keine Atemstillstände mehr und damit verschwindet auch das Schnarchen.
Verschiedene Therapiegeräte
Für die Überdruckbeatmung wurden verschiedene Geräte entwickelt. Sie sind komfortabel, passen problemlos auf einen Nachttisch und sind ganz einfach zu bedienen:

CPAP-Geräte erhöhen anfangs den kontinuierlich zugeführten Luftdruck in den oberen Atemwegen (Rampe) bis der eingestellte Therapiedruck erreicht ist. Während des Ein- und Ausatmens bleibt dieser immer gleich. Wie hoch der Druck genau ist, wird bei jedem Patienten vom behandelnden Arzt im Schlaflabor ermittelt.

APAP-Geräte (Automatic Positive Airway Pressure) dagegen passen den Luftdruck bestimmten „Atmungsereignissen” an, so genannten respiratorischen Ereignissen. Typische Beispiele dafür sind Atemaussetzer oder heftiges Schnarchen. Der Druck passt sich dabei innerhalb vorgegebener Grenzen an. Diese werden als Minimal- und Maximaldruck im Schlaflabor festgelegt.

Bilevel-Geräte funktionieren ähnlich wie CPAP-Geräte. Allerdings können hier für die Ein- und Ausatmung zwei unterschiedliche Druckwerte eingestellt werden. Diese Geräte werden fast ausschließlich bei Patienten eingesetzt, die einen sehr hohen Überdruck benötigen. Da der Druck für die Ausatmung individuell eingestellt werden kann, wird das Ausatmen spürbar erleichtert. Zum Teil werden Bilevel-Geräte auch für die Behandlung der zentralen Schlafapnoe eingesetzt.
Morgens wieder ausgeruht – mit geringsten Nebenwirkungen

Die CPAP-Therapie ist in den allermeisten Fällen die optimale Methode, um eine Schlafapnoe erfolgreich zu behandeln. Sie können wieder ruhig schlafen und finden zu einem gesunden Schlaf-Wach-Rhythmus zurück. Ihr Körper bekommt die notwendige Ruhephase, um sich zu regenerieren. Tagsüber sind Sie ausgeruht, ausgeprägte Konzentrationsschwäche, Antriebslosigkeit und alle anderen typischen Symptome gehören endlich der Vergangenheit an. Und das nahezu ohne Nebenwirkungen, ohne medizinische Eingriffe oder komplizierte Anwendungen – ein echtes Plus für Ihre Lebensqualität.

Wissenswertes zu den Atemtherapiegeräten

Wissenswertes zu den Atemtherapiegeräten
der Produktgruppe 14.24.07xxxx und 14.24.09.xxxx (x = laufende Nr.)

Die Therapie mit einem Gerät ist für den Betroffenen eine notwendige Änderung der Lebensgewohnheit, um einen Therapieerfolg zu erreichen - analog der Einsicht in eine notwendige Operation. Hierzu muss die Einsicht und Mitarbeit - die Akzeptanz - (auch als Compliance bezeichnet) des Patienten bei der Anwendung der Therapie erreicht werden. Dies geschieht im wesentlichen durch die Verordnung des geeigneten Therapiegerätes, der richtigen Atemmaske und die notwendige Aufklärung über Therapieanwendung (Therapiegerät und Atemmaske) sowie die Beratung bei der Anwendung selbst. Auch eine Betreuung bei psychologischen Problemen ist erforderlich. Dies ist im wesentlichen im Schlaflabor zu leisten. Weitere Unterstützung bei der Therapieanwendung und bei der Lösung von Problemen erhalten Betroffene in ihrer Selbsthilfegruppe. Hier ist auch der Austausch von Erfahrungen und gegenseitige Hilfe möglich.

Jeder Patient hat ein Anrecht auf ein gelistetes Gerät,
das eine gültige Hilfsmittel-Nummer erhalten hat !

Der Arzt verordnet die Geräte-Gruppe (nCPAP, BiLevel, Bilevel ST oder Auto-CPAP) entsprechend den medizinisch notwendigen Therapieerfordernissen.

Der Patient hat aber ein Mitspracherecht bei der Auswahl des gelisteten Gerätes eines Herstellers aus dieser Gerätegruppe !

Dies erhöht die Akzeptanz - Compliance - und Selbstverantwortung des Patienten bei der Therapieanwendung. Die Hilfsmittelnummer stellt sicher, dass dieses Gerät als Therapiegerät zugelassen ist, sie stellt keine Aussage über die therapeutischen Daten und die Leistungsfähigkeit eines Gerätes dar. Die Auswahlmöglichkeit des Gerätes durch den Patienten ermöglicht eine stärkere Identifikation des Betroffenen mit seinem täglich zu nutzendem Therapiegerät und sichert so erst den geforderten Therapieerfolg mit ab.

Jeder Patient hat einen Anspruch auf den medizinischen, wissenschaftlichen und technischen Fortschritt zur effektiven Therapie mit einem gelisteten Therapiegerät mit gültiger Hilfsmittelnummer.

Dazu Dr. Klaus Ladage, Vorsitzender des 3. Senats des Bundesgerichtes:

"Aus juristischer Sicht sei eigentlich jede technische Neuerung, die eine Verbesserung für den Patienten darstellt "wirtschaftlich und notwendig". Denn "ausreichend" ist die Hilfsmittelversorgung fast nie, weil das Handicap des Patienten lediglich ausgeglichen aber nie vollständig beseitigt werden könne."

Hilfsmittel nach § 139 des Sozialgesetzbuch V ( SGB V )

1. Die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam und einheitlich sollen zur Sicherung einer ausreichenden, zweckmäßigen, funktionsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten
mit Hilfsmitteln für bestimmte Hilfsmittel Qualitätsstandards entwickeln. Die Qualitätsstandards sind im Hilfsmittelverzeichnis nach § 128 SGB V zu veröffentlichen.
2. Voraussetzung zur Aufnahme neuer Hilfsmittel in das Hilfsmittelverzeichnis ist, daß der Hersteller die Funktionstauglichkeit und den therapeutischen Nutzen des Hilfsmittels sowie seine Qualität nachweist. Über die Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis entscheiden die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam und einheitlich, nachdem der Medizinische Dienst die Voraussetzungen geprüft hat.

Bei der Erstellung der Qualitätsstandards, die Anfang November 1998 in Kraft getreten sind, hat der Bundesfachverband Schlafapnoe / Atemstillstand und chronische Schlafstörung e. V. maßgeblich mitgewirkt.

Diese Qualitätsstandards sind Mindestforderungen !

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand des Bundesfachverbandes haben folgende Therapiegeräte der Produktgruppe 14.24.07.xxxx und 14.24.09.xxxx die neue Hilfsmittel-Nummer erhalten:

Auszug vom:
LANDESFACHVERBAND SCHLAFAPNOE /
ATEMSTILLSTAND UND CHRONISCHE SCHLAFSTÖRUNGEN e.V.
* Der Landesfachverband Schlafapnoe des Landes Thüringen *