Weblog von Udo Ahlbrecht

Fragen rund um den neuen Personalausweis

Fragen rund um den neuen Personalausweis
Der neue Personalausweis hat mit 8,6cm mal 5,4cm die gleichen Abmessungen,
die Sie bereits von vielen anderen Plastikkarten des alltäglichen
Geschäftsverkehrs kennen. Die Karte besteht aus mehreren Kunststoffschichten.
Durch die optimierten Abmessungen können Sie Ihren neuen Personalausweis
künftig in der Geldbörse mit anderen Karten, wie beispielsweise Kreditkarte
oder Führerschein, unterbringen.
Wozu dienen die Fingerabdrücke?
Im Chip des neuen Personalausweises sind die auf dem Ausweis aufgedruckten Daten und das

Doktortitel - Bedeutung der Abkürzungen

D.; D. theol. (theologiae)
ehrenhalber verliehener Doktortitel der protestantischen Theologie

Dr. agr. (agronomiae)
Doktor der Landwirtschaft und Bodenkultur

Dr. cult. (culturae)
Doktor der Kulturwissenschaft

Dr. des. (designatus)
Doktor zwischen Prüfung und Aushändigung der Promotionsurkunde

Dr. diac. (diaconiae)
Doktor der Diakoniewissenschaften

Dr. disc. pol. (disciplinae politicarum)
Doktor der Sozialwissenschaft

Dr. forest. (forestalium)
Doktor der Forstwissenschaft

Dr. … habil. (habilitatus)

disclaimer

Gesundheitsschädigung durch Toner bzw. Emissionen aus Laserdruckgeräten

Wenn Sie häufig unter Erkältungssymptomen wie Niesen, Schnupfen, Halsschmerzen, Husten, Asthma oder Entzündungen der Bronchien, der Augen, der Blase, der Haut sowie Kopfschmerzen, Schmerzen im Bewegungsapparat, Abgeschlagenheit und Erschöpfung leiden und nicht wissen warum, dann kann es sein, dass der Toner Ihres Laserdruckers oder Kopierers Sie krank macht. Dann sollten Sie die Sache unbedingt klären!

  • Laserdruckgeräte können Ihre Atemluft mit Feinstäuben belasten!
  • Tonerstäube aus Laserdruckgeräten können gefährliche Gifte enthalten!
  • Krankenkassen erheben Zusatzbeitrag: Versicherte haben Recht auf Sonderkündigung

    Krankenkassen erheben Zusatzbeitrag: Versicherte haben Recht auf Sonderkündigung

    Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hat darauf hingewiesen, dass Versicherte, deren Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, ein Sonderkündigungsrecht haben.

    Das Recht auf Sonderkündigung setzt die übliche achtzehnmonatige Mindestbindung nach Beitritt zu einer Krankenkasse außer Kraft. Wer allerdings einen Wahltarif bei seiner Krankenkasse abgeschlossen hat, dem steht kein Sonderkündigungsrecht zu.

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