Freistellung von Mehrarbeit bei Schwerbehinderung

Freistellung von Mehrarbeit (§ 124 SGB IX)

Schwerbehinderte Menschen und ihnen von der Agentur für Arbeit Gleichgestellte sind auf Verlangen von Mehrarbeit freizustellen. Mehrarbeit ist diejenige Arbeit, die über die normale gesetzliche Arbeitszeit hinausgeht. Gesetzlich festgelegt ist eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden einschließlich Bereitschaftsdienst (§ 3 Arbeitszeitgesetz). Eine generelle Befreiung von Nacht- und Schichtdienst ist damit nicht verbunden, kann sich aber im Einzelfall aus behinderungsbedingten Gründen ergeben.