Arbeitsrecht Urlaubsrecht-ungekürzt erholen

Arbeitsrecht: Dürfen Arbeitgeber den Urlaubsanspruch eines Beschäftigten kürzen, wenn das Arbeitsverhältnis  ruht?   Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Es kommt auf die genauen Umstände an. Grundsätzlich ist der Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub allein an den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses gebunden. Vereinbaren beide Seiten ein Ruhen des Arbeitsverhältnisses, ist eine Urlaubskürzung nur dann möglich, wenn spezielle gesetzliche Bestimmungen das Recht auf Kürzung ausdrücklich vorsehen. Bei Inanspruchnahme von Elternzeit besteht die Möglichkeit beispielsweise.                                                                                                      Im verhandelten Fall hatte eine Arbeitnehmerin neun Monate unbezahlten Urlaub genommen, um sich um die Pflege eines Angehörigen zu kümmern. Das maßgebliche Pflegegesetz beinhalte aber keinen Passus, der den Arbeitgeber zur Kürzung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs berechtige, stellte das BAG klar (AZ: 9AZR 678/12) Quelle: AOK   pa  praxis aktuell 1/2015 Unternehmermagazin der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland