Räum- und Streupflicht der Kommunen

Räum- und Streupflicht der Kommunen
17 Januar, 2010 – 21:02 — Udo Ahlbrecht

Jedes Jahr im Winter das gleiche Bild :
Straßen mit Eis und Schnee und die Räumdienste des Staate bzw. der Kommunen kommen nicht hinterher.

Hier eine Zusammenstellung der Kommunalen Räum- und Streupflicht.

Die Städtischen oder Kommunalen Räumdienste fangen falls erforderlich schon in der Frühe ab ca. 4:30 Uhr mit
dem Winterdienst an.
Dieser erfolgt nach einen festen Streu- und Streckenplan der irgendwann einmal festgelegt wurde.
Die Kommunen und Städte sind lediglich verpflichtet die Fahrbahnen der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen
Ortslage, nach der Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit von Schnee und Eisglätte zu befreien., soweit das zur Aufrechterhaltung
der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist.
Im Klartext heißt das: Der Winterdienst ist Einschränkungen unterworfen. Es besteht für die Dienste also entgegen vieler Meinungen
bei der Bevölkerung die generelle Pflicht, sämtliche Fahrbahnen und öffentliche Straßen innerhalb der Ortschaft bei winterlicher Witterung
zu räumen bzw. zu streuen.
Der Einsatzbereich richtet sich in erster Linie an der Gegebenheit und an der Wichtigkeit der einzelnen Straßen für den Verkehr und an der
bestehenden Gefährdung.
Demnach muß der Streudienst grundsätzlich nur tagsüber und nur innerhalb geschloßener Ortschaften auf verkehrswichtigen und gefährlichen Straßenabschnitten verrichtet werden. Eine Straße ist als verkehrswichtig eingeordnet, wenn die „den Hauptverkehrsstrom aufnimmt bzw. den
Hauptdurchgangsverkehr zu bewältigen hat“.
Reine Wohn- und Anliegerstraßen sowie Stichstraßen sind nicht in dieser Kategorie zugeordnet.
Der Aufgabenkatalog für den Winterdienst ist klar aufgeführt.: Nach den wichtigen Bundesstraßen im Ortsbereich werden die Zufahrten zum
Krankenhaus, Feuerwehr und sonstigen wichtigen Bereichen von Eis und Schnee befreit. Erst danach kommen die Steilstrecken an die Reihe,
danach sind alle anderen Straßen dran. Dies ist allerdings bei extremen Witterungsverhältnissen nicht immer möglich.
Die Mitarbeiter der Kommunen und Städte können daher nicht immer überall sein und rechtzeitig die Aufgaben erfüllen.