Erbrechtratgeber

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http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbschaft_12.html

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Was muss man nach einem Todesfall veranlassen ?

Ist ein Angehöriger verstorben, so sind eine Reihe von Fragen zu klären bzw. Maßnahmen zu veranlassen.
Testament beim Nachlassgericht abliefern

Vorhandene Testamente sind umgehend bei dem Nachlassgericht, d.h. bei dem Amtsgericht bei dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte, abzuliefern.

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