Neben den gesetzlichen Zuzahlungen haben Versicherte für bestimmte Leistungen finanzielle Eigenanteile zu leisten. Hierzu gehören beispielsweise Eigenanteile, wenn die Kosten eines Arzneimittels den Festbetrag überschreiten (sogenannte Mehrkosten), oder Eigenanteile zu Zahnersatz, Kieferorthopädie, Hilfsmitteln, die auch Gebrauchsgegenstände sind (z. B. orthopädische Schuhe), sowie künstlicher Befruchtung.
Zuzahlung | Grenzen / Ausnahmen | |
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Arznei- und Verbandmittel | 10 % des Preises | jedoch mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro; allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels |
Fahrkosten | pro Fahrt 10 % des Preises | jedoch mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro; allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten der FahrtAusnahme: Die Zuzahlung haben auch Kinder und Jugendliche zu leisten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. |
Häusliche Krankenpflege | 10 % der Kosten zuzüglich 10 Euro je Verordnung | begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr |
Haushaltshilfe | 10 % der kalendertäglichen Kosten | jedoch mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro; allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten der Leistung |
Heilmittel | 10 % der Kosten des Mittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung | |
Hilfsmittel | 10 % für jedes Mittel | jedoch mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro; allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels Ausnahme: Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind: 10 % je Packung, maximal 10 Euro pro Monat |
Krankenhaus- behandlung |
10 Euro pro Kalendertag | maximal 28 Tage pro Kalenderjahr |
Stationäre Vorsorge | 10 Euro pro Tag | |
Medizinische Rehabilitation (ambulant und stationär) | 10 Euro pro Tag | bei Anschlussrehabilitation begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr |
Medizinische Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter | 10 Euro pro Tag | |
Soziotherapie | 10 % der kalendertäglichen Kosten | jedoch mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro; allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels |
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