Schlafapnoe Untersuchungen beim Pneumologen

Untersuchungen beim Pneumologen

Besuch beim Pneumologen    Untersuchungsmethoden

Fast jede medizinische Untersuchung beginnt mit einer Anamnese: Der Arzt befragt seinen Patienten nach seiner Krankengeschichte, seinen Beschwerden und den Umständen bzw. Situationen, in denen diese auftreten, um alle Anzeichen, die auf eine bestimmte Erkrankung hindeuten, zusammenzutragen. Dabei beabsichtigt er, neben den möglichen ursächlichen Faktoren auch persönliche Risikofaktoren (zum Beispiel Rauchen, berufliche Belastung) zu erfassen. In der folgenden körperlichen Untersuchung und möglichen apparativen Verfahren geht es dann darum, den Verdacht auf eine bestimmte Erkrankung zu erhörten bzw. ähnliche Erkrankungen auszuschließen. In der Pneumologie sind die häufigsten Untersuchungsmethoden die folgenden (in alphabetischer Reihenfolge):
Allergie-Diagnostik
Blutgasanalyse
Computertomografie (CT)
Endoskopische Methoden (Bronchoskopie, Thorakoskopie & Mediastinoskopie)
Kernspintomografie (MRT)
Körperliche Untersuchung (Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation
Lungenfunktionsuntersuchung (Spirometrie)

Lungenszintigramm
Pleurapunktion
Röntgen
Sputum-Diagnostik
Ultraschall-Diagnostik (Sonografie)

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Ältester Schnarcher in der Antike

Aus dem Buch: „Das Schnarchbuch“ von Peter Spork
Dionysos – Gott des Weines und erster bekannter Schnarcher
Als die Griechen vor ca. 2500 Jahren ihre Göttermythen niederschrieben, zeichneteten sie auch das älteste bislang bekannte Bild eines Schnarchers:
Dionysos, Sohn des Zeus und Sohn der Semele, Gott des Weines und der Fruchtbarkeit,
soll so heftig geschnarcht haben, daß seine Verehrerinnen ihn immer wieder mit dem Thyrosstab schlugen, bis er wach wurde, Der Thyrosstab, ein Stock mit einem Pinienzapfen war das Erkennungszeichen Dionysos.
Wohl kaum ein Zufall, daß ausgerechnet der Gott des Weines schnarchte.
Haben die Gelehrten des Altertums begriffen, was Moderne Mediziner wissen:
Alkohol begünstigt Säge-Arien so stark wie kaum ein anderer Schnarchfaktor
Aus dem Buch “ Das Schnarchbuch“ von Peter Spork

Schnarchlautstärken im Vergleich

Schnarchlautstärken im Vergleich 

  0 dB Hörschwelle
10 dB leises Rauschen – normales Atmen
20 dB schwacher Verkehr – schweres Atmen, Keuchen
40 dB normales Gespräch – Übergang zum Schnarchen
50 dB laute Musik – störendes Schnarchen
60 dB laute Musik – Sie schlafen schon alleine
70 dB starker Verkehr – Man tuschelt bereits über Sie
80 dB laute Schreie – Die Nachbar schimpfen bereits über Sie
90 dB lautes Autohupen – Ihre Nachbar kommen bereits zusammen
100 dB ungedämpftes Motorrad – Schnarchrekorde Autoahnnähe
120 dB Presslufthammer in der Nähe
130 dB Schmerzschwelle

Man hat bereits Schnarcher mit einem Geräuschpegel von 93-94 dB gemessen.
Die Schnarchschwelle liegt bei ca. zwischen 40-45 dB

Vermieter: Eigenbedarf bei Schnarcher

Vermietung:  Eigenbedarf für Schnarcher 

Weil der Vermieter ein starker Schnarcher ist, muß ein Mieter aus Remagen jetzt seine Wohnung räumen.
Der Vermieter hatte die im gleichen Haus gelegene Zwei-Zimmerwohnung des Mieters wegen Eigenbedarfs gekündigt. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) begründete er die
Kündigung damit, daß er seit eineinhalb Jahren unter chronischem Schnarchen leide, so daß seine Ehefrau ein eigenes Schlafzimmer brauche.
Das Amtsgericht Sinzig und das Landgericht Koblenz (14 S 216/98) gaben dem Vermieter und seiner Eigenbedarfsklage recht: Es sei nachvollziehbar und vernünftig, daß der Vermieter einen weiteren Raum zur Eigennutzung wünscht, in dem seine Frau getrennt von ihm schlafen kann. Die Ehefrau hatte überzeugend erklärt, da? sie aufgrund des Schnarchens nicht mehr im gemeinschaftlichen Schlafzimmer schlafen kann, sondern die Nächte auf der Couch im Wohnzimmer verbringt. Deshalb leide die Vermieter-Ehefrau an erheblichem Schlafmangel, der bereits zu gesundheitlichen Schwierigkeiten geführt habe.
Das Argument des Mieters, der Vermieter hätte schon bei Abschluß des Mietvertrages vor drei Jahren von seinen Schnarch-Problemen wissen müssen, überzeugte das Gericht nicht. Das Gericht erklärte, daß bei Abschluß des Mietvertrages der Vermieter offensichtlich noch die Hoffnung hatte, seine Probleme durch ärztliche Hilfe lösen zu können, dies sei durch ärztliche Atteste belegt.
Amtsgericht Sinzig und das Landgericht Koblenz (14 S 216/98)

Quelle: Deutscher Mieterbund

Schlafapnoeiker bekommen oft einen Schlaganfall

Mediziner warnen vor Schlafapnoe
Risikofaktor vor und nach Schlaganfall

Auszug Interview falls Sie gerne weiter lesen möchten folgen sie dem Link unten!

Mindestens ein bis zwei Prozent der Bevölkerung ist vorsichtigen Schätzungen zufolge von einer Schlafapnoe betroffen. Die nächtlichen Atemstillstände bewirken zunächst Müdigkeit und Konzentrationsverlust. Mittelfristig führen sie zu Bluthochdruck, weil das Herz mehr pumpen muss, um die Organe ausreichend mit Sauerstoff zu versorgen. Hochdruck ist der Hauptrisikofaktor für einen Schlaganfall. Verschiedene internationale Studien wiesen ein zwei- bis dreifach erhöhtes Schlaganfall-Risiko bei Apnoe-Patienten aus.

Studien aus Schweden und den USA lassen darauf schließen, dass auch die Schlafapnoe selbst das Risiko für einen Schlaganfall erhöht. Und dass nicht nur die besonders schweren Apnoen, sondern bereits leichte bis mittlere Syndrome den Schlaganfall fördern. Wird die Schlafapnoe von Patienten und Ärzten immer noch unterschätzt? ?Vieles deutet darauf hin“, meint Prof. Dr. Jean Haan.

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Straf- und bußgeldrechtliche Risiken des Schlafapnoekranken im Straßenverkehr

Straf- und bußgeldrechtliche Risiken des Schlafapnoekranken im Straßenverkehr Von Rechtsanwalt Dr. jur. Ingo E. Fromm, Koblenz Der Verfasser ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in der Kanzlei Caspers & Mock in Koblenz. Bei chronischen Schlafstörungen besteht bekanntlich eine stark erhöhte Verkehrsunfallgefahr. Personen mit Schlafapnoe haben statistisch eine siebenmal höhere Unfallrate als andere motorisierten Verkehrsteilnehmer. Neben diversen nachteiligen zivilrechtlichen Folgen hat der Schlafapnoiker vor allem straf- und bußgeldrechtliche Konsequenzen zu befürchten. Werden durch einen Unfall andere Verkehrsteilnehmer verletzt – oder in schweren Fällen – getötet, droht eine Bestrafung wegen Fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 Strafgesetzbuch) oder Fahrlässiger Tötung (§ 222 Strafgesetzbuch). Die Fahrlässigkeit des Schlafapnoekranken besteht darin, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt dadurch außer Acht gelassen zu haben, dass trotz der chronischen Schlafstörung die Gefährdung Dritter und das Einschlafen hingenommen wird. Nickt der Unfallverursacher im fließenden Verkehr am Lenkrad ein, muss er demnach damit rechnen, mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren überzogen zu werden. Bei unbehandelter, aber diagnostizierter Schlafapnoe besteht das zusützliche Risiko, dass die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten eine vorsätzliche Straftat vorwirft, da er den Verkehrsunfall billigend in Kauf genommen habe. Dem Beschuldigten wird also vorgeworfen, die Müdigkeit bemerkt zu haben und sich dennoch ans Steuer gesetzt zu haben. Bei fahrlässigen Körperverletzungen kann eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren drohen, bei fahrlässiger Tötung kann eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren ausgesprochen werden. Es muss aber für eine strafrechtliche Verurteilung nicht unbedingt zum Schlimmsten, dem Unfall, kommen: Schon wer Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert durch gesundheitliche Mängel konkret gefährdet, begeht den Straftatbestand der Gefährdung im Straßenverkehr gem. § 315 c StGB. Die extreme Übermüdung ist als Mangel in diesem Sinne von der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie dem juristischen Schrifttum anerkannt (vgl. Bundesgerichtshof VRS 14, S. 284, Cramer/Sternberg-Lieben, in Schänke/Schröder, Strafgesetzbuch, 27. Auflage 2006). Aufgrund der gravierenden straf- und bußgeldrechtlichen Folgen sollte unbedingt ein Rechtsanwalt aufgesucht werden. Dessen Aufgabe wird es sein, zu prüfen, ob der Schlafapnoiker überhaupt schuldfähig ist bzw. war. Gem. § 20 StGB handelt ohne Schuld, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Gem. § 21 StGB liegt verminderte Schuldfähigkeit vor, wenn die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich reduziert ist. Bei Schlafapnoikern, die von Sekunde zu Sekunde im Straßenverkehr einschlafen, besteht die Problematik, dass der Tat ein willentlich gesteuerter Akt zugrunde liegen muss (Grundsatz „nulla poene sine culpa“). Der Nachweis einer Schuld ist also unerlässliche Voraussetzung einer strafrechtlichen Schuld. Bei Schlafenden ist in Literatur und Rechtsprechung anerkannt, dass diese nicht in der Lage sind, einen strafrechtlich relevanten Willen zu entfalten (Lenckner/Eisele, in Schänke/Schröder, Strafgesetzbuch, 27.Auflage 2006,Vorbemerkungen zu den §§ 13ff., Rn 39). Die Übermüdung, die zur tiefgreifenden Bewusstseinsstörung zählt (Lenckner/Perron, in Schänke/Schröder, Strafgesetzbuch, 27. Auflage 2006, § 20 StGB, Rn 13), kann daher zu einem Schulunfähigkeitsgrund führen. Im Einzelfall kann die Einholung eines Sachverständigengutachtens im Prozess notwendig werden. Gegen einen Verschuldensvorwurf kann im Einzelfall sprechen, dass keine wahrnehmbaren Anzeichen oder Vorwarnungen vorlagen. Daneben können bußgeldrechtlich beim Einschlafen im Verkehr Geldbußen und Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg drohen. Überfährt der Schlafapnoiker bei Rot eine Ampel, kann ein Bußgeldbescheid (Nr. 132.1 BKat, § 37 II StVO), ggfl. mit Fahrverbot ergehen. Selbiges gilt für das Verursachen eines Verkehrsunfalls. Da dem Beschuldigten ein gesetzliches Schweigerecht zusteht, sollten gegenüber der Polizei keinerlei Angaben zur Sache gemacht werden. Unabhängig davon, ob es zu einer Verurteilung aufgrund eines Verkehrsdelikts kommt, droht jedenfalls ein Nachspiel für die Inhaber von Führerscheinen. Diese müssen gem. § 11 der deutschen Fahrerlaubnis-Verordnung die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4 oder 5 vorliegt. Die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wird hierdurch eingeschränkt bzw. ausgeschlossen. Der Gesetzgeber hat in Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung Regelungen zur Eignung und bedingten Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen für Menschen mit chronischen Schlafstörungen vorgesehen. Unbehandelte Schlafst?rungen mit Tagesschl?frigkeit sollen nach dem Willen des Gesetzgebers nach Ziff. 11.2.1 zur Fahruntauglichkeit führen, wenn eine messbare auffällige Tagesschläfrigkeit vorliegt. Nur behandelte Schlafstörungen führen zur Fahrtauglichkeit, wenn keine messbar auffällige Tagesschläfrigkeit mehr vorliegt. In jedem Fall fordert der Gesetzgeber als Auflagen regelmäßige Kontrollen von Tagesschläfrigkeit. Die Frage, was der Gesetzgeber unter einer ausreichenden „Behandlung“ versteht, wird offen gelassen. Verlangt werden muss hier, dass ärztliche Hilfe in Anspruch genommen wird oder eine Therapie (z.B. CPAP) absolviert worden ist. Nicht ausreichend dürfte allein die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe ohne fachliche medizinische Betreuung sein. Schon drei bis vier Wochen nach Beginn einer CPAP-Therapie ist die Fahrtauglichkeit nach wissenschaftlichen Erkenntnissen im Regelfall wiederhergestellt. Bestimmte Atemgeräte können übrigens auch bei laufendem Motor über Zigarettenanzünder angewendet werden. Regelmäßige Nachuntersuchungen sind unbedingt anzuraten. Unter der Voraussetzung, dass die Führerscheinstelle Kenntnis von der Schlafstörung erhält, muss demnach ernsthaft mit der Entziehung der Fahrerlaubnis gerechnet werden. Geht die Verwaltungsstelle zu Unrecht von falschen Tatsachen aus, z.B. von einer unbehandelten Schlafstörung, so kann gegen eine Entziehung der Fahrerlaubnis Widerspruch eingelegt werden. Wird der sofortige Vollzug der Führerscheinentziehung angeordnet, kann im Eilrechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Hilfe beansprucht werden. Diese Regelungen der Fahrerlaubnis-Verordnung gelten wohlgemerkt für alle Führerscheinklassen und nicht etwa nur für Berufslastkraftfahrer. Wird die Fahrerlaubnis entzogen, darf der Schlafapnoiker nicht mehr Fahrzeuge im Straßenverkehr führen, ansonsten droht eine Bestrafung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem. ? 21 StVG.

Bedeutung von Schlafapnoe

Auf diesen Seiten möchten wir Sie über Schlafapnoe informieren.

Eine Krankheit, die man nicht sieht, aber hört. Eine Krankheit, die Schäden verursacht.
Eine Krankheit, die man ganz einfach mit dem Begriff „Schnarchen“ ignoriert und verdrängt.

Wir würden uns freuen, wenn Sie aktiv an diesen Seiten teilnehmen.

Wir möchten Ihnen helfen, sprechen Sie mit uns.

 

Das Schlafapnoe-Syndrom (SAS) ist ein Beschwerdebild, das in der Regel durch Atemstillstände (Apnoen) während des Schlafs verursacht wird und in erster Linie durch eine ausgeprägte Tagesmüdigkeit bis hin zum Einschlafzwang (Sekundenschlaf) sowie einer Reihe weiterer Symptome und Folgeerkrankungen gekennzeichnet ist. Die etymologisch korrekte Aussprache ist „Apnoe“ (griechischer Wortstamm), während Ärzte auch häufig den Begriff zu „Apnö“ eindeutschen.

Die Atemstillstände führen zu einer Sauerstoff-Unterversorgung und zu wiederholten Aufweckreaktionen (als automatische Alarmreaktion des Körpers), die von den Betroffenen jedoch meist nicht bewusst wahrgenommen werden. Die Folge der Aufweckreaktionen ist ein nicht erholsamer Schlaf, was zu der typischen, ausgeprägten Tagesmüdigkeit führt. Das Schlafapnoe-Syndrom zählt zu den Dyssomnien und somit zu den medizinisch bedeutsamen Schlafstörungen.

– Artikel Schlafapnoe-Syndrom. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 4. M?rz 2008, 08:33 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.phptitle=Schlafapnoe-Syndrom&oldid=4328… (Abgerufen: 6. März 2008, 00:50 UTC)

Schlafapnoe ist eine im öffentlichem Bewustsein noch recht neue und daher wenig bekannte aber nichtsdestotrotz tückische Krankheit. Auf unseren Seiten wollen wir Ihnen einen Leitfaden an die Hand geben, um zu lernen, wie man mit dieser Krankheit umgehen kann und welche Anlaufstellen es dazu in unserer Region gibt.

 

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie auch an Schlafapnoe leiden? Die folgende Liste mit typischen Symptomen kann Ihnen einen ersten Anhaltspunkt geben. Ob Sie tatsächlich zur Gruppe der Schlafapnoiker gehören, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt klären.

Merkmale der Schlafapnoe – Symptome:

Bei Verdacht auf Schlafapnoe ist eine medizinische
Abklärung im Schlaflabor dringend notwendig.

* Lautes, unregelmäßiges Schnarchen mit mehr als 10 Atemaussetzern pro     Stunde.
* Ständige Müdigkeit / Tagemüdigkeit, Antriebsarmut, Schwerfällikeit.
* Einschlafzwang am Tag
* Verminderte geistige und körperliche Leistungsfähigkeit                                * Einschlafen am Steuer
* Konzentrationsschwäche
* Nervosität, Gereiztheit
* Kopfschmerzen
* Albträume
* Depressionen
* Sexuelle Störungen, Impotenz
* Bettnässen bei Kindern
* Schwindelanfälle
* Persönlichkeitsänderungen
* Nächtliches Schwitzen häufiges Wasserlassen in der Nacht

* und vieles mehr

Gehören Sie zu den Betroffenen oder haben Sie beruflich oder in Ihrem Umfeld mit Schlafapnoikern zu tun? Dann informieren Sie sich z.B. beim Hausarzt, Pneumologen (Lungenarzt), HNO, den Selbsthilfegruppen auf der Webseite des AVSD-Fachverbands Schlafapnoe/Chronische Schlafstörungen!

 

 

Schlafapnoe – Links

verschiedene Seiten aus dem Bereich Schlafapnoe
http://www.schnarchmuseum.de/ (Viel kurioses übers Schnarchen. Ein Besuch lohnt sich auf jeden Fall!)
http://www.sidsachsen.de/e497/e498/index_ger.html Gesunder Babyschlaf interessante Seiten

http://k.r.s.free.fr/ftp/misc/go2sleep.swf Für alle die noch ein paar Schäfchen zum Einschlafen suchen Leider nicht mehr Online:-))
wieder gefunden zwar geringfügig geändert aber gut:
http://www.gasperl.at/michael/downloads/go2sleep.swf

http://www.pharma.uzh.ch/static/schlafbuch/TITEL.htm Kostenloses Buch „Das Geheimnis des Schlafs“ zum Download