Krankenakten nach dem Tod

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http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/krankenunterlagen_erben.html

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OLG München ? Urteil vom 09.10.2008 ? 1 U 2500/08

Über die Frage, ob sich der den Erblasser vor dessen Tod behandelnder Arzt auf seine Schweigepflicht berufen kann, wenn die Erben die Krankenakte heraus verlangen, hatte das OLG München zu entscheiden.

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